Der Therapievertrag

Bei Ihrem Ersttermin schließen wir mit Ihnen einen Therapievertrag ab. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

Für alle Patienten

24-Stunden-Regelung: Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten, die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse.

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können wir die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stellen wir Ihnen diese Zeit zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.

Aufsichtspflicht der TherapeutInnen: Die Aufsichtspflicht der TherapeutInnen für Ihre/n Tochter/Sohn endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit. Bei verspäteter Abholung kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.

Für Privatpatienten

Behandlungskosten (gültig ab 01.01.2020): Die Kosten in Höhe von

  •  63,00 € pro Behandlungseinheit á 45 min
  •  80,00 € pro Behandlungseinheit á 60 min
  • 108,00 € Logopädische Erstuntersuchung
  •  25,00 € Ausführlicher Bericht nach Abschluss der Verordnung

werden zwischen der Logopädie Buchholz und Ihnen vereinbart und sind unabhängig vom jeweiligen Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse zu leisten. Sie erhalten hierzu eine Kostenvereinbarung und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Für gesetzlich versicherte Patienten

Behandlungskosten: Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz, erwachsenen Patienten abzüglich Rezeptgebühr und Eigenanteil.

Rezeptgebühr und Zuzahlung bei Erwachsenen Patienten: Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt, die wir an die Krankenkasse weiterleiten.

Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten. Ihre BezugstherapeutIn berechnet individuell Ihre zu leistende Zuzahlung und stellt Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung aus.