Der Therapievertrag
Bei Ihrem Ersttermin schließen wir mit
Ihnen einen Therapievertrag ab. Dieser beinhaltet folgende Punkte:
Für alle Patienten
24-Stunden-Regelung: Vereinbarte Termine
werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten,
die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse.
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens
24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht
eingehalten, können wir die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig
nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stellen wir Ihnen diese Zeit
zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.
Aufsichtspflicht der TherapeutInnen: Die Aufsichtspflicht der TherapeutInnen
für Ihre/n Tochter/Sohn endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit.
Bei verspäteter Abholung kann keine Beaufsichtigung gewährleistet
werden.
Für Privatpatienten
Behandlungskosten (gültig ab 01.01.2020): Die Kosten in Höhe von
- 63,00 € pro Behandlungseinheit á 45 min
- 80,00 € pro Behandlungseinheit á 60 min
- 108,00 € Logopädische Erstuntersuchung
- 25,00 € Ausführlicher Bericht nach Abschluss der Verordnung
werden zwischen der Logopädie Buchholz und Ihnen vereinbart und sind unabhängig vom jeweiligen Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse zu leisten.
Sie erhalten hierzu eine Kostenvereinbarung und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Für gesetzlich versicherte Patienten
Behandlungskosten: Die Kosten
für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum
jeweils gültigen Kassensatz, erwachsenen Patienten abzüglich
Rezeptgebühr und Eigenanteil.
Rezeptgebühr und Zuzahlung bei Erwachsenen
Patienten: Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei
Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt,
die wir an die Krankenkasse weiterleiten.
Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten.
Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je
nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten.
Ihre BezugstherapeutIn berechnet individuell Ihre zu leistende Zuzahlung
und stellt Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine
Rechnung aus.
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